Zuletzt aktualisiert 7. März 2024
Am Sonntag beginnt wieder der Fastenmonat Ramadan. Der möge dieses Jahr „happy“ werden, wünscht die Stadt Frankfurt am Main per Leuchtreklame in der Fußgängerzone Ortsansässigen und Touristen, von denen ein im Straßenbild der Mainmetropole durchaus sichtbarer, nicht unerheblicher Anteil muslimischen Glaubens ist.
Die Aktion wird in der regionalen Öffentlichkeit mit der christlich geprägten Weihnachtsbeleuchtung verglichen. Aber diesbezüglich gibt es wichtige Unterschiede. Die Weihnachtsbeleuchtung finanzieren private Verbände des Frankfurter Einzelhandels. Die Ramadan-Beleuchtung dagegen finanziert der Steuerzahler aufgrund eines Stadtrat-Beschlusses. Von einer „Gleichbehandlung der Religionen“ kann also keine Rede sein: Die Stadt Frankfurt am Main fördert einseitig Muslime und diskriminiert Christen (nicht religiös, aber jedenfalls ökonomisch).
„Der Islam gehört zu Deutschland“, betonte 2010 CDU-Bundespräsident Christian Wulff. Der allerdings schrieb die Losung von seinem Parteifreund Wolfgang Schäuble ab, der sie bereits 2006 anlässlich einer Islamkonferenz in die Welt setzte. Die Frankfurter CDU dagegen fürchtet offenbar den Konkurrenzdruck der AfD so sehr, dass sie sich jetzt im Rat der hessischen Landeshauptstadt vom „Happy Ramadan“ distanziert und offenbar um ein multi-kulti-kritisches Image bemüht ist. Die kommenden Wahlen lassen grüßen!
Gesund ist das muslimische Fasten übrigens nicht. Kein Arzt, dem seine Approbation lieb ist, wird seinen Patienten empfehlen, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Getränke zu verzichten. Vorteile für die tägliche Kalorienbilanz der Fastenden ergeben sich nicht, wenn sie sich nach Sonnenuntergang den Bauch vollschlagen. Und ein reinigender Autophagie-Prozess beginnt erst nach 16 bis 24 Stunden und erreicht seinen Höhepunkt nach 72 Stunden Verzicht auf Nahrungsaufnahme. So lange wird im Ramadan nicht gefastet.
Nüchtern gesehen bedeutet also der Ramadan nichts als eine weitere, vermeidbare Belastung des deutschen Gesundheitssystems. Religiös betrachtet mag das Ganze Ansichtssache sein – aber staatlich Förderungswürdig ist ein solches Verhalten zweifellos nicht.